CBL - Journal Issue August 2000
James Alexander Graham, Michael Thomas Stefan E-mail the EditorsPast Issues

 

Interview mit Vertretern der BfG Bank AG 1

Das Interview führte Prof. Dr. M. Herberger und M.T. Stefan mit Herrn Grünewald (Syndikus), Herrn Schatta (Produktmanager) und Herrn Hladjk (Produktmanager) am 2. August 2000. Thematisiert wurde dabei insbesondere die von der BfG Bank Anfang Januar eingeführte Beweislastumkehr für ihre Online-Kunden und die rechtliche Situation für das Electronic Banking in Deutschland.

CBL Web-Doc. 16/2000


CBL: Wie schätzen Sie die Dynamik des Electronic Banking in Deutschland im Vergleich zu den europäischen Staaten und den U.S.A. ein?

BfG Bank:

Laut einer Forrester- bzw. JP-Morgan-Studie entwickelt sich das Electronic Banking in Deutschland im Vergleich zum europäischen und amerikanischen Markt überproportional. So existierten nach diesen Studien Ende 1999 fünf Millionen Onlinekunden in Deutschland. Im Jahr 2003 sollen dies bereits 26 Millionen sein. Mittel- und Südeuropa befinden sich in der internetmässigen Aufholphase, wobei die größte Dynamik, außer in Deutschland nur in Frankreich zu verzeichnen ist. In Nordeuropa und in den Vereinigten Staaten ist aufgrund des hohen Durchdringungsgrades ein Abflachen der Kurve feststellbar. Wobei das Potential im E-Commerce-Bereich natürlich noch lange nicht ausgeschöpft ist.

CBL: Mit welcher Strategie möchte die BfG Bank an dieser Entwicklung teilnehmen?

BfG Bank:

Die BfG Bank AG wendet sich mit ihrem Internetauftritt an den klassischen Multichannel-Kunden. In kleinen, schnellen Schritten soll das Angebot "Time-to-Market" ausgebaut werden. Im Bereich Komfort und Sicherheitstechnologie der Banking&Brokerage-Anwendung gilt die BfG als führend. Diesen Vorsprung möchten wir halten und ausbauen. Darüber hinaus wird der Servicebereich deutlich ausgebaut, um auch nicht beratungsintensive Dienstleistungen über Internet anbieten zu können. Hierunter fallen z.B. ein Formularcenter oder die Online-Kontoeröffnung.

CBL: Besondere Aufmerksamkeit hat die Initiative der BfG Bank erregt, eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden in ihre AGB einzubinden. Gab es hierfür einen besonderen Anlass?

BfG Bank:

Die BfG Bank AG hat sich als eines der ersten deutschen Kreditinstitute entschieden, ihren Kunden das BfG Internetbanking und -ordering auf Basis des HBCI-Standards anzubieten. Da dieser Standard als der derzeit Sicherste angesehen werden darf, hat die Bank dies zum Anlaß genommen, eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden in ihren Sonderbedingungen für das BfG Internetbanking und -ordering aufzunehmen. Motivation hierfür war hauptsächlich die Überzeugung der BfG Bank in die Sicherheit und Zuverlässigkeit dieses Standards zu manifestieren und dies auch nach außen hin zu dokumentieren.

CBL: Wie beurteilen Sie die Situation hinsichtlich der Beweislastumkehr bei anderen Banken?

BfG Bank:

Es ist generell begrüssenswert, wenn Kreditinstitute sich ihren Kunden gegenüber verbraucherfreundlich zeigen. Die Institute, die bisher eine entsprechende Beweislastumkehr in ihren Geschäftsbedingungen vorgenommen haben, haben dies durch die Aufnahme unterschiedlicher Regelungen getan. Ziel der BfG Bank AG war es, eine Änderung der Beweislast und eine Besserstellung des Kunden zu erreichen, ohne die AGB durch die Aufnahme weiterer zahlreicher Klauseln zu überfrachten. Vielmehr wurde versucht, eine verständliche und prägnante Regelung zu schaffen, die die innere Konsistenz sowohl der Sonderbedingungen als auch ihrer Einbettung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrecht erhält. Letztlich dürfte aber primär das Ziel und nur in zweiter Linie der Weg entscheidend sein, so dass die vorgenannten Aussagen keine Kritik an den Formulierungen anderer Häuser darstellen sollen.

CBL: Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. hat im Rahmen einer Pressemitteilung vom 12.01.2000 die eingeführte Beweislastumkehr kritisiert. Wie sehen Sie die vorgebrachten Einwände?

BfG Bank:

Da unser Ziel war und ist eine Regelung zu finden, die den Verbraucher begünstigt, haben wir die Einwände der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) selbstverständlich sehr ernst genommen. Nach der Neufassung der einschlägigen Ziffer 7 unserer Sonderbedingungen für Internetbanking und -ordering steht die BfG Bank AG dafür ein, dass ein erteilter Auftrag eines Kunden auf dem Übermittlungsweg nicht abgeändert oder verfälscht wird und durch die Bank zur ordnungsgemässen Ausführung gelangt. Sofern dem Kunden hierbei ein Schaden entsteht, hat sich die Bank verpflichtet, den Entlastungsbeweis für ihr Verhalten und die Sicherheit ihres Verschlüsselungsverfahrens zu führen. Durch diese Beweislastverlagerung auf die Bank wurde eine deutliche Besserstellung des Kunden erreicht. Dies haben wir der AGV ebenfalls entsprechend mitgeteilt.

CBL: Meinen Sie, dass in Deutschland bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, die Electronic Banking mit allen Konsequenzen ermöglicht?

BfG Bank:

Die momentane Gesetzeslage in Deutschland stellt aus rechtlicher Sicht noch keine zufriedenstellende Grundlage für das Electronic Banking dar. Besonders das Signaturgesetz ist reformbedürftig. Grundlage einer jeden Rechtsbeziehung ist Rechtssicherheit in Bezug auf die Identität des Vertragspartners und die Authentizität, d. h. die Unveränderbarkeit der Willenserklärung. Die zahlreichen Gesetzesänderungen im Rahmen des Signaturgesetzes entsprechen dem nur bruchstückhaft. So ist z.B. eine Änderung des Beweisrechts innerhalb der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen. Da die digitale Signatur der handschriftlichen Unterschrift nicht gleichgestellt wird, gilt § 416 ZPO, die Beweiskraft von Privaturkunden, nicht für mit der digitalen Signatur versehene Dokumente. Dies hat zur Folge, dass derartige Dokumente der freien richterlichen Beweiswürdigung durch Augenschein im Einzelfall unterliegen. Gerade vor diesem Hintergrund einer bestehenden Rechtsunsicherheit halten wir die Einführung einer Beweislastumkehr, wie durch unser Haus erfolgt, für besonders bemerkenswert.

CBL: Wie wickeln Sie innerhalb des unvollständigen juristischen Umfelds die rechtsverbindlichen Vorgänge ab?

BfG Bank:

Das vorhandene juristische Umfeld, das sich noch in einem Entwicklungsprozess befindet, ermöglicht bereits heute die Vornahme rechtsverbindlicher Handlungen im Internet. Positiv hervorzuheben sind insbesondere zahlreiche Regelungen auf EU-Ebene, deren Umsetzung in nationales Recht im Gange oder bereits abgeschlossen ist. Zu nennen wäre hier z.B. die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, die Richtlinie über elektronische Signaturen, aber auch oder besonders die Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce-Richtlinie), die Regelungen betreffend der Behandlung elektronischer Verträge enthält. Auf nationaler Ebene sind besonders die Novellierung des Signaturgesetzes und der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Geschäftsverkehr hervorzuheben. Letzterer ermöglicht durch eine vorgesehene Aufnahme eines neuen Paragraphen 126a BGB die Festschreibung, dass digital signierte Dokumente der Erfüllung der einfachen Schriftform genügen. Alle diese Vorschriften und die jeweils einschlägigen Geschäftsbedingungen ermöglichen auf Grundlage eines geeigneten Verschlüsselungsverfahrens, wie es der HBCI-Standard bietet, die ordnungsgemäße und kundenfreundliche Abwicklung rechtsverbindlicher Vorgänge.

CBL: Sehen Sie Anwendungsmöglichkeiten biometrischer Signaturverfahren im Bereich Electronic Banking bzw. Electronic Brokerage?

BfG Bank:

Der aktuelle Sicherheitsstand (HBCI) ist von einer sehr hohen und teuren Qualität. Deswegen muss für die nächsten Schritte, wie z.B. die Einführung biometrischer Verfahren, geprüft werden, ob dieser Aufwand unter Sicherheits- und Ertragsaspekten noch gerechtfertigt ist. Hintergrund ist, dass die BfG Bank AG auf der einen Seite zwar ein abstraktes hohes Sicherheitsbedürfnis in der Öffentlichkeit erkannt hat, auf der anderen Seite aber das tatsächliche Sicherheitsverhalten der Kunden von diesem Bedürfnis zum Teil stark abweicht. So werden z.B. sensible Daten durch Kunden über das freie Netz geschickt.

CBL: Bewerten Sie die juristische Ausbildung anhand der Anforderungen, welche die BfG Bank an den Nachwuchs stellt. Ist eine Spezialisierung hinsichtlich des Electronic Banking von Vorteil?

BfG Bank:

Die universitäre Ausbildung des Juristen sieht - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - eine Vermittlung der Spezialmaterie des Bankrechtes nicht vor. Dies kann bei der Vielfalt der Rechtsgebiete und der angedachten Regelstudienzeit auch nicht erwartet werden. Auch zeichnet sich unser Rechtssystem dadurch aus, dass Spezialfragen häufig auf allgemeine "rechtliche Bausteine" heruntergebrochen werden können, so dass eine gründliche Vermittlung des derzeit vorgegebenen Fächerkataloges im Vordergrund stehen sollte. Aus unserer Sicht ist eine sinnvolle Ergänzung zum juristischen Studium der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. durch Absolvierung einer Banklehre. Da die neuen Medien - allen voran das Internet - auch im Bankensektor immer mehr an Bedeutung gewinnen, sind Spezialkenntnisse im Electronic Banking auf jeden Fall von Vorteil. Auf die Wichtigkeit gerade auch des Rechts dieser neuen Medien sollten auch die Universitäten reagieren. So wäre es denkbar, dieses Rechtsgebiet als zusätzliches Wahlfach im Rahmen der juristischen Ausbildung anzubieten.

 


1 BfG Bank AG - Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt

Kurzporträt des Unternehmens:

"BfG Bank AG, headquartered in Frankfurt am Main, was set up as a full-service bank in 1958. Today, it ranks among Germany's large private banks and operates in all regions throughout the country. With its branches and subsidiaries, BfG Bank AG concentrates on private and institutional clients business with a strong focus on Asset Management and Internet Banking.
The BfG Group's total assets at year-end 1999 come in at DM 86.6 billion. Total funds due from customers amount to DM 50.7 billion, while customers' deposits are shown at DM 37.9 billion.
Ownership of BfG Bank changed in January 2000 when the swedish financial group SEB (Skandinaviska Enskilda Banken) acquired 100 % of the shares of BfG from Crédit Lyonnais.
The bank's lean and distinctly division-based organisation provides the ideal structure for selling a full range of financial services, excellent products and outstanding customer service to high net worth clients. Our strengths consist in going unconventional ways, resolutely implementing new ideas and leading the field as pioneers in fast-changing rnarkets.
In addition to the full range of banking services offered by our private client division, clients with a higher-than-average need for advisory services constitute a major rnarket segment targeted by this division. Differentiated concepts enable us to provide our clients with active support tailored to their requirements in all matters relating to investment, financing and insurance. Our upmarket clientele obtains individual and active advice from specialists based at our advisory centres.
The BfG Group includes a number of other institutions which engage in the specialized areas of banking. BfG Hypothekenbank AG rounds off the bank's range of products and services in rnortgage and municipal lending business. BfG Investment-Fonds GmbH manages numerous retail and special investment funds for private and institutional investors. BfG Immobilien-Invest GmbH manages and rnarkets the BfG Immolnvest open-end real estate investment fund. "

[online: 08/17/2000]

 

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