Interview
mit Vertretern der BfG
Bank AG 1
Das
Interview führte Prof. Dr. M. Herberger und M.T. Stefan mit
Herrn Grünewald (Syndikus), Herrn Schatta (Produktmanager) und Herrn
Hladjk (Produktmanager) am 2. August 2000. Thematisiert wurde dabei
insbesondere die von der BfG Bank Anfang Januar eingeführte
Beweislastumkehr für ihre Online-Kunden und die rechtliche
Situation für das Electronic Banking in Deutschland.
CBL
Web-Doc. 16/2000
CBL:
Wie schätzen Sie die Dynamik des Electronic Banking in Deutschland
im Vergleich zu den europäischen Staaten und den U.S.A. ein?
BfG Bank:
Laut einer
Forrester- bzw. JP-Morgan-Studie entwickelt sich das Electronic
Banking in Deutschland im Vergleich zum europäischen und amerikanischen
Markt überproportional. So existierten nach diesen Studien Ende
1999 fünf Millionen Onlinekunden in Deutschland. Im Jahr 2003
sollen dies bereits 26 Millionen sein. Mittel- und Südeuropa befinden
sich in der internetmässigen Aufholphase, wobei die größte Dynamik,
außer in Deutschland nur in Frankreich zu verzeichnen ist. In
Nordeuropa und in den Vereinigten Staaten ist aufgrund des hohen
Durchdringungsgrades ein Abflachen der Kurve feststellbar. Wobei
das Potential im E-Commerce-Bereich natürlich noch lange nicht
ausgeschöpft ist.
CBL:
Mit welcher Strategie möchte die BfG Bank an dieser Entwicklung
teilnehmen?
BfG Bank:
Die BfG Bank
AG wendet sich mit ihrem Internetauftritt an den klassischen Multichannel-Kunden.
In kleinen, schnellen Schritten soll das Angebot "Time-to-Market"
ausgebaut werden. Im Bereich Komfort und Sicherheitstechnologie
der Banking&Brokerage-Anwendung gilt die BfG als führend. Diesen
Vorsprung möchten wir halten und ausbauen. Darüber hinaus wird
der Servicebereich deutlich ausgebaut, um auch nicht beratungsintensive
Dienstleistungen über Internet anbieten zu können. Hierunter fallen
z.B. ein Formularcenter oder die Online-Kontoeröffnung.
CBL:
Besondere Aufmerksamkeit hat die Initiative der BfG Bank erregt,
eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden in ihre AGB einzubinden.
Gab es hierfür einen besonderen Anlass?
BfG Bank:
Die BfG Bank
AG hat sich als eines der ersten deutschen Kreditinstitute entschieden,
ihren Kunden das BfG Internetbanking und -ordering auf Basis des
HBCI-Standards anzubieten. Da dieser Standard als der derzeit
Sicherste angesehen werden darf, hat die Bank dies zum Anlaß genommen,
eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden in ihren Sonderbedingungen
für das BfG Internetbanking und -ordering aufzunehmen. Motivation
hierfür war hauptsächlich die Überzeugung der BfG Bank in die
Sicherheit und Zuverlässigkeit dieses Standards zu manifestieren
und dies auch nach außen hin zu dokumentieren.
CBL:
Wie beurteilen Sie die Situation hinsichtlich der Beweislastumkehr
bei anderen Banken?
BfG Bank:
Es ist generell
begrüssenswert, wenn Kreditinstitute sich ihren Kunden gegenüber
verbraucherfreundlich zeigen. Die Institute, die bisher eine entsprechende
Beweislastumkehr in ihren Geschäftsbedingungen vorgenommen haben,
haben dies durch die Aufnahme unterschiedlicher Regelungen getan.
Ziel der BfG Bank AG war es, eine Änderung der Beweislast und
eine Besserstellung des Kunden zu erreichen, ohne die AGB durch
die Aufnahme weiterer zahlreicher Klauseln zu überfrachten. Vielmehr
wurde versucht, eine verständliche und prägnante Regelung zu schaffen,
die die innere Konsistenz sowohl der Sonderbedingungen als auch
ihrer Einbettung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufrecht erhält. Letztlich dürfte aber primär das Ziel und nur
in zweiter Linie der Weg entscheidend sein, so dass die vorgenannten
Aussagen keine Kritik an den Formulierungen anderer Häuser darstellen
sollen.
CBL:
Die Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände e.V. hat im Rahmen einer Pressemitteilung
vom 12.01.2000 die eingeführte Beweislastumkehr kritisiert.
Wie sehen Sie die vorgebrachten Einwände?
BfG Bank:
Da unser Ziel
war und ist eine Regelung zu finden, die den Verbraucher begünstigt,
haben wir die Einwände der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände
e.V. (AGV) selbstverständlich sehr ernst genommen. Nach der Neufassung
der einschlägigen
Ziffer 7 unserer Sonderbedingungen für Internetbanking und -ordering
steht die BfG Bank AG dafür ein, dass ein erteilter Auftrag eines
Kunden auf dem Übermittlungsweg nicht abgeändert oder verfälscht
wird und durch die Bank zur ordnungsgemässen Ausführung gelangt.
Sofern dem Kunden hierbei ein Schaden entsteht, hat sich die Bank
verpflichtet, den Entlastungsbeweis für ihr Verhalten und die
Sicherheit ihres Verschlüsselungsverfahrens zu führen. Durch diese
Beweislastverlagerung auf die Bank wurde eine deutliche Besserstellung
des Kunden erreicht. Dies haben wir der AGV ebenfalls entsprechend
mitgeteilt.
CBL:
Meinen Sie, dass in Deutschland bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen
bestehen, die Electronic Banking mit allen Konsequenzen ermöglicht?
BfG Bank:
Die momentane
Gesetzeslage in Deutschland stellt aus rechtlicher Sicht noch
keine zufriedenstellende Grundlage für das Electronic Banking
dar. Besonders das Signaturgesetz ist reformbedürftig. Grundlage
einer jeden Rechtsbeziehung ist Rechtssicherheit in Bezug auf
die Identität des Vertragspartners und die Authentizität, d. h.
die Unveränderbarkeit der Willenserklärung. Die zahlreichen Gesetzesänderungen
im Rahmen des Signaturgesetzes entsprechen dem nur bruchstückhaft.
So ist z.B. eine Änderung des Beweisrechts innerhalb der Zivilprozessordnung
nicht vorgesehen. Da die digitale Signatur der handschriftlichen
Unterschrift nicht gleichgestellt wird, gilt § 416 ZPO, die Beweiskraft
von Privaturkunden, nicht für mit der digitalen Signatur versehene
Dokumente. Dies hat zur Folge, dass derartige Dokumente der freien
richterlichen Beweiswürdigung durch Augenschein im Einzelfall
unterliegen. Gerade vor diesem Hintergrund einer bestehenden Rechtsunsicherheit
halten wir die Einführung einer Beweislastumkehr, wie durch unser
Haus erfolgt, für besonders bemerkenswert.
CBL:
Wie wickeln Sie innerhalb des unvollständigen juristischen Umfelds
die rechtsverbindlichen Vorgänge ab?
BfG Bank:
Das vorhandene
juristische Umfeld, das sich noch in einem Entwicklungsprozess
befindet, ermöglicht bereits heute die Vornahme rechtsverbindlicher
Handlungen im Internet. Positiv hervorzuheben sind insbesondere
zahlreiche Regelungen auf EU-Ebene, deren Umsetzung in nationales
Recht im Gange oder bereits abgeschlossen ist. Zu nennen wäre
hier z.B. die Richtlinie
über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher,
die Richtlinie
über elektronische Signaturen, aber auch oder besonders die
Richtlinie
für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce-Richtlinie),
die Regelungen betreffend der Behandlung elektronischer Verträge
enthält. Auf nationaler Ebene sind besonders die Novellierung
des Signaturgesetzes und der Gesetzentwurf
des Bundesministeriums der Justiz zur Anpassung der Formvorschriften
des Privatrechts an den modernen Geschäftsverkehr hervorzuheben.
Letzterer ermöglicht durch eine vorgesehene Aufnahme eines neuen
Paragraphen 126a BGB die Festschreibung, dass digital signierte
Dokumente der Erfüllung der einfachen Schriftform genügen. Alle
diese Vorschriften und die jeweils einschlägigen Geschäftsbedingungen
ermöglichen auf Grundlage eines geeigneten Verschlüsselungsverfahrens,
wie es der HBCI-Standard bietet, die ordnungsgemäße und kundenfreundliche
Abwicklung rechtsverbindlicher Vorgänge.
CBL:
Sehen Sie Anwendungsmöglichkeiten biometrischer Signaturverfahren
im Bereich Electronic Banking bzw. Electronic Brokerage?
BfG Bank:
Der aktuelle
Sicherheitsstand (HBCI) ist von einer sehr hohen und teuren Qualität.
Deswegen muss für die nächsten Schritte, wie z.B. die Einführung
biometrischer Verfahren, geprüft werden, ob dieser Aufwand unter
Sicherheits- und Ertragsaspekten noch gerechtfertigt ist. Hintergrund
ist, dass die BfG Bank AG auf der einen Seite zwar ein abstraktes
hohes Sicherheitsbedürfnis in der Öffentlichkeit erkannt hat, auf
der anderen Seite aber das tatsächliche Sicherheitsverhalten der
Kunden von diesem Bedürfnis zum Teil stark abweicht. So werden z.B.
sensible Daten durch Kunden über das freie Netz geschickt.
CBL:
Bewerten Sie die juristische Ausbildung anhand der Anforderungen,
welche die BfG Bank an den Nachwuchs stellt. Ist eine Spezialisierung
hinsichtlich des Electronic Banking von Vorteil?
BfG Bank:
Die universitäre
Ausbildung des Juristen sieht - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen
- eine Vermittlung der Spezialmaterie des Bankrechtes nicht vor.
Dies kann bei der Vielfalt der Rechtsgebiete und der angedachten
Regelstudienzeit auch nicht erwartet werden. Auch zeichnet sich
unser Rechtssystem dadurch aus, dass Spezialfragen häufig auf
allgemeine "rechtliche Bausteine" heruntergebrochen werden können,
so dass eine gründliche Vermittlung des derzeit vorgegebenen Fächerkataloges
im Vordergrund stehen sollte. Aus unserer Sicht ist eine sinnvolle
Ergänzung zum juristischen Studium der Erwerb praktischer Kenntnisse
und Erfahrungen, z.B. durch Absolvierung einer Banklehre. Da die
neuen Medien - allen voran das Internet - auch im Bankensektor
immer mehr an Bedeutung gewinnen, sind Spezialkenntnisse im Electronic
Banking auf jeden Fall von Vorteil. Auf die Wichtigkeit gerade
auch des Rechts dieser neuen Medien sollten auch die Universitäten
reagieren. So wäre es denkbar, dieses Rechtsgebiet als zusätzliches
Wahlfach im Rahmen der juristischen Ausbildung anzubieten.
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BfG Bank AG - Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt
Kurzporträt
des Unternehmens:
"BfG Bank
AG, headquartered in Frankfurt am Main, was set up as a full-service
bank in 1958. Today, it ranks among Germany's large private banks
and operates in all regions throughout the country. With its branches
and subsidiaries, BfG Bank AG concentrates on private and institutional
clients business with a strong focus on Asset Management and Internet
Banking.
The BfG Group's total assets at year-end 1999 come in at DM 86.6
billion. Total funds due from customers amount to DM 50.7 billion,
while customers' deposits are shown at DM 37.9 billion.
Ownership of BfG Bank changed in January 2000 when the swedish financial
group SEB (Skandinaviska Enskilda Banken) acquired 100 % of the
shares of BfG from Crédit Lyonnais.
The bank's lean and distinctly division-based organisation provides
the ideal structure for selling a full range of financial services,
excellent products and outstanding customer service to high net
worth clients. Our strengths consist in going unconventional ways,
resolutely implementing new ideas and leading the field as pioneers
in fast-changing rnarkets.
In addition to the full range of banking services offered by our
private client division, clients with a higher-than-average need
for advisory services constitute a major rnarket segment targeted
by this division. Differentiated concepts enable us to provide our
clients with active support tailored to their requirements in all
matters relating to investment, financing and insurance. Our upmarket
clientele obtains individual and active advice from specialists
based at our advisory centres.
The BfG Group includes a number of other institutions which engage
in the specialized areas of banking. BfG Hypothekenbank AG rounds
off the bank's range of products and services in rnortgage and municipal
lending business. BfG Investment-Fonds GmbH manages numerous retail
and special investment funds for private and institutional investors.
BfG Immobilien-Invest GmbH manages and rnarkets the BfG Immolnvest
open-end real estate investment fund. "
[online:
08/17/2000]