CBLCyberbanking & Law

Institut für Rechtsinformatik

Facultad Libre de Derecho de Monterrey

Latest Entries
  • -0/3-/2005
    Elektronische Rechnung - Bereit für die Zukunft?

    Der Beitrag beantwortet die Frage, welche gesetzlichen Anforderungen bei Rechnungsversand und Archivierung erfüllt werden müssen und welche Rolle die Signatur dabei spielt.
    (Förderer, März 2005, via Electronic Commerce Info Net)


  • -0/3-/2005
    Fehlendes Verbrauchervertrauen hemmt Entwicklung des Internet

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mehr Verbraucherschutz im Internet durchsetzen. Er fordert zum diesjährigen Weltverbrauchertag unter anderem sichere Systeme für das Online-Banking, ein Ende der Vorkasse beim E-Commerce, das Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung sowie härtere Strafen gegen Spamming.
    (Schmidt, März 2005, via Verbraucherzentrale Bundesverband)


  • -0/3-/2005
    Content-Security: Rechtlicher Leitfaden der IT-Nutzung

    Damit geben die Autoren IT-Entscheidern ein Dokument an die Hand, das über die Vielseitigkeit der Rechtsgrundlagen und die rechtlichen Bedingungen für eine sichere IT-Infrastruktur aufklärt.
    (Baum, Skala, März 2005, via Value Added Software GmbH)


  • -0/3-/2005
    Kreditkarten: Mehr als nur Zahlungsmittel

    Die Strategen in Banken und Kreditkarten-Organisationen haben die kleine Karte in dem Maß, wie die Zahlungsmittelfunktion selbstverständlicher geworden, ist neu entdeckt: als Multitalent für das Marketing.
    (Franke, März 2005, via Die Bank)


  • -0/3-/2005
    Mobile Banking in Deutschland: Der zweite Anlauf

    Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass neue Smartphone-Generationen, große Speicher, schnelle Netze und moderne Mobiltechnologien mittlerweile gute Voraussetzungen für eine Vermarktung von Bankprodukten über den mobilen Vertriebskanal bieten.
    (Georgi, Pinkl, Februar 2005, via Die Bank)


  • -0/3-/2005
    BVerfG Beschluss vom 22. März 2005, AZ: 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05

    Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten, der zu Zwecken der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen erfolgen kann. Ihr Antrag, die Regelungen vorläufig auszusetzen, hatte keinen Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:
    Die Steuerpflichtigen sind zwar ohnehin zur Offenlegung der steuererheblichen Tatsachen verpflichtet, grundsätzlich aber nicht zur Angabe von Konten. Daran ändert die Neuregelung nichts, erlaubt aber eine Erkenntniserlangung über Konten und Depots ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Die damit verbundenen Nachteile treten hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären, jedenfalls solange die im Anwendungserlass verfügten Einschränkungen der Kontenabfrage beim Gesetzesvollzug beachtet werden.
    (via Bundesverfassungsgericht)


  • -0/3-/2005
    BGH Urteil vom 8. März 2005, AZ: XI ZR 154/04

    Nach dem Urteil können bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung das Kreditinstitut die entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Schadensersatz kann auf vertraglicher Grundlage nur verlangt werden, wenn der Schuldner eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein Bankkunde ist gegenüber seiner Zahlstelle jedoch nicht verpflichtet, für die Einlösung von Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren Deckung vorzuhalten. Die Schuldnerbank wird nicht auf Weisung des Schuldners tätig, sondern sie greift im Auftrag der Gläubigerbank ohne eine Weisung ihres Kunden auf dessen Konto zu. Ob der Schuldner überhaupt eine Einziehungsermächtigung erteilt hat oder im Verhältnis zu seinem Gläubiger zu der erhobenen Leistung verpflichtet ist, weiß und interessiert die Schuldnerbank aufgrund der Ausgestaltung des Lastschriftverfahrens nicht. Die Schuldnerbank kann ihre Aufwendungen, die durch die Lastschriftrückgabe mangels Deckung entstehen, im Interbankenverhältnis bei der Gläubigerbank liquidieren, wobei es die Kreditwirtschaft in der Hand hat, insoweit kostendeckende Rücklastschriftentgelte vorzusehen. Die Gläubigerbank kann ihre das Rücklastschriftengelt umfassenden Aufwendungen dem Gläubiger in Rechnung stellen, der seinerseits, falls die Lastschrifteinreichung berechtigt war, den Schuldner auf Ersatz in Anspruch nehmen kann.
    (via Bundesgerichtshof)


  • -0/1-/2005
    Leitfaden Rechtliche Pflichten im Bereich der IT-Sicherheit

    (Niedermaier, Junker, Oktober 2004, via SurfControl)

  • -0/1-/2005
    Bedeutung der Elektronischen Signatur

    Der Autor hält zusammenfassend fest, dass mit der elektronischen Signatur, ohne Rücksichten auf herkömmlichen Unterschriften und ohne Medienbruch, Prozesse komplett elektronisch unterstützt werden können. Auch bei dieser Technologie ist die effektive und effiziente Lösung jedoch nicht einfach durch die Installation der Software, sondern nur über ein stimmiges Gesamtkonzept zu erhalten. eBusiness ohne elektronische Signatur ist auf Dauer nicht vorstellbar. Der Übergang von der derzeitigen Experimentierphase des eBusiness in den „Mission-critical“-Bereich“ wird nicht zuletzt an der Etablierung der elektronischen Signatur gemessen werden können.
    (Berndt, September 2004, via Electronic Commerce Info Net)


  • -0/1-/2005
    Spam Mails: Datenmüll im Bankbetrieb

    Den Autoren zufolge müssen neue Prozesse und Strukturen zur Datenentsorgung im Unternehmen sowie Software-Tools zur Identifikation und Bereinigung von Datenmüll bereitgestellt werden. Die bankbetriebliche Organisation muss auf das Vermeiden und das Entsorgen von Datenmüll ausgerichtet werden.
    (Brunner, Weber, Bernhard, Oktober 2004, via Die Bank)


  • -0/1-/2005
    Suchmaschinen-Marketing: Kundenquelle World Wide Web

    Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass ,gerade weil Suchmaschinen-Marketing nur auf konkrete Suchanfragen von Interessenten reagiert, ist es für Finanzdienstleister ein äußerst effizientes Werkzeug, um qualifiziert neue Kontakte für persönliche Beratungsgespräche mit einem lokalen Berater herzustellen.
    (Prokop, September 2004, via Die Bank)


  • -0/1-/2005
    BGH Urteil vom 4. November 2004, AZ: IX ZR 22/03

    Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden.
    (via Bundesgerichtshof)


  • -0/1-/2005
    BGH Urteil vom 5. Oktober 2004, AZ: XI ZR 210/03

    Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob in Fällen, in denen mit einer gestohlenen ec-Karte an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wurde, bei Anwendung des seit 1997/1998 eingeführten PIN-Schlüssels der Spar-kassenorganisation in einer Breite von 128 BIT der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß der Dieb von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der ec-Karte Kenntnis erlangen konnte.
    (via Bundesgerichtshof)


  • -0/1-/2005
    Anti-Phishing Working Group

    The Anti-Phishing Working Group (APWG) is the global pan-industrial and law enforcement association focused on eliminating the fraud and identity theft that result from phishing and email spoofing of all types.

  • -0/1-/2005
    Studie: Phishing-Schutz im Online-Banking

    Die Studie zeigt, dass die Mehrzahl der Banken ihre Kunden besser vor Phishing schützen könnte. Dazu sind im ersten Schritt keine komplizierten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Bereits ein konsistentes, erwartungskonformes Erscheinungsbild des Web-Angebots kann vorsichtigen Nutzern dabei helfen, Phishing-Angriffe zu erkennen. Auf lange Sicht erfordert der effektive Schutz vor Phishing verfeinerte Kriterien, geeignete Benutzermodelle und technische Schutzmaßnahmen.
    (Türpe, Baumann, November 2004, via Fraunhofer- Institut für Sichere Informationstechnologie)


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