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- BVerfG Beschluss vom 22. März 2005, AZ: 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05
(-0/3-/2005)
- BGH Urteil vom 8. März 2005, AZ: XI ZR 154/04
(-0/3-/2005)
- BGH Urteil vom 4. November 2004, AZ: IX ZR 22/03
(-0/1-/2005)
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| Deutschland |
- BVerfG Beschluss vom 22. März 2005, AZ: 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05
Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen zum automatisierten Abruf
von Kontostammdaten, der zu Zwecken der Erhebung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der Berechtigung
für Sozialleistungen erfolgen kann. Ihr Antrag, die Regelungen vorläufig
auszusetzen, hatte keinen Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Erlass einer einstweiligen
Anordnung im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:
Die Steuerpflichtigen sind zwar ohnehin zur Offenlegung der
steuererheblichen Tatsachen verpflichtet, grundsätzlich aber nicht zur
Angabe von Konten. Daran ändert die Neuregelung nichts, erlaubt aber
eine Erkenntniserlangung über Konten und Depots ohne Mitwirkung des
Steuerpflichtigen. Die damit verbundenen Nachteile treten hinter die
zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die
Allgemeinheit zu erwarten wären, jedenfalls solange die im
Anwendungserlass verfügten Einschränkungen der Kontenabfrage beim
Gesetzesvollzug beachtet werden.
(via Bundesverfassungsgericht)
- BGH Urteil vom 8. März 2005, AZ: XI ZR 154/04
Nach dem Urteil können bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung das Kreditinstitut die entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Schadensersatz kann auf vertraglicher Grundlage nur verlangt werden, wenn der Schuldner eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein Bankkunde ist gegenüber seiner Zahlstelle jedoch nicht verpflichtet, für die Einlösung von Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren Deckung vorzuhalten. Die Schuldnerbank wird nicht auf Weisung des Schuldners tätig, sondern sie greift im Auftrag der Gläubigerbank ohne eine Weisung ihres Kunden auf dessen Konto zu. Ob der Schuldner überhaupt eine Einziehungsermächtigung erteilt hat oder im Verhältnis zu seinem Gläubiger zu der erhobenen Leistung verpflichtet ist, weiß und interessiert die Schuldnerbank aufgrund der Ausgestaltung des Lastschriftverfahrens nicht. Die Schuldnerbank kann ihre Aufwendungen, die durch die Lastschriftrückgabe mangels Deckung entstehen, im Interbankenverhältnis bei der Gläubigerbank liquidieren, wobei es die Kreditwirtschaft in der Hand hat, insoweit kostendeckende Rücklastschriftentgelte vorzusehen. Die Gläubigerbank kann ihre das Rücklastschriftengelt umfassenden Aufwendungen dem Gläubiger in Rechnung stellen, der seinerseits, falls die Lastschrifteinreichung berechtigt war, den Schuldner auf Ersatz in Anspruch nehmen kann.
(via Bundesgerichtshof)
- BGH Urteil vom 4. November 2004, AZ: IX ZR 22/03
Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden.
(via Bundesgerichtshof)
- BGH Urteil vom 5. Oktober 2004, AZ: XI ZR 210/03
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob in Fällen, in denen mit einer gestohlenen ec-Karte an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wurde, bei Anwendung des seit 1997/1998 eingeführten PIN-Schlüssels der Spar-kassenorganisation in einer Breite von 128 BIT der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß der Dieb von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der ec-Karte Kenntnis erlangen konnte.
(via Bundesgerichtshof)
- LG München I, AZ: 6 S 21425/03
Wer behauptet, Opfer eines EC-Karten-Diebstahls geworden zu sein, muss schlüssig nachweisen können, dass ihn keine Mitschuld trifft.
(via Süddeutsche Zeitung)
- Arbeitsgericht Frankfurt a.M. Urteil vom 12.11.2003, AZ: 6 Ca 5261/03
Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. kann ein Arbeitnehmer, der einen Verbesserungsvorschlag für das EDV-System einer Bank unterbreitet hat, eine höhere Prämie für den Vorschlag auch dann einfordern, wenn er bereits eine als "Vorab-Prämie" bezeichnete Vergütung erhalten hat, soweit der Arbeitgeber die Annahme des Verbesserungsvorschlages ohne Vorbehalt einer weiteren Prüfung des Vorschlages dem Grunde und der Höhe nach erklärt hat.
(via JurPC)
- Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 06.11.2003, AZ: 5 U 64/03
Die Nutzung der Domain "schufafreierkredit.de" ist nach der Ansicht des Gerichtes produktbeschreibend und dient der Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer "Negativabgrenzung" zu den Darlehensgeschäften, bei denen - wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen der SCHUFA in Anspruch genommen werden. Entsprechend versteht der Verkehr die Wendung "schufafrei" oder "ohne schufa" als Kreditgewährung ohne die "üblichen Hindernisse", die sich für Kreditinteressenten mit zweifelhafter Bonität bei seriösen Kreditinstituten auftun.
(via JurPC)
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2003, AZ: 17 U 124/02
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe bedarf ein Bankkunde, der über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit Wertpapieren aller Art verfügt, beim Direktbankgeschäft keiner gesonderten Aufklärung über das Risiko kreditfinanzierter Wertpapierkäufe.
(via JurPC)
- OLG Koblenz, Urteil vom 2.10.2003, AZ: 7 U 152/03
Veranlasst der Kontoinhaber auf elektronischem Wege (Internetbanking) eine institutsinterne Überweisung von seinem Girokonto auf das Girokonto eines anderen Kontoinhabers bei derselben Bank ohne willentliche Zwischenschaltung der Bank (so genanntes real-time-Verfahren), steht nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Koblenz sowohl die Abbuchung des Überweisungsbetrages auf dem Konto des Überweisenden wie auch die Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
(via JurPC)
- Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02
Nach dem Endurteil des OLG Nürnberg ist eine Direktbank zwar grundsätzlich verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass über Internet erteilte unplausible und offensichtlich irrtümliche Wertpapieraufträge als solche erkannt werden. Aus dem Umstand, dass ein Kunde am Nachmittag eine inhaltsgleiche Order wie gegen Mittag desselben Tages erteilt, muss sich der Direktbank aber nicht aufdrängen, dass ein irrtumsbehafteter Auftrag dahingehend vorlag, dass der Kunde annahm, die erste Order würde nicht ausgeführt. Der Kunde hat in diesen Fällen die Möglichkeit, der Direktbank per E-Mail mitzuteilen, dass er nur die einmalige Ausführung der Order wünsche, sofern er auf eine telefonische Anfrage keine Klarheit gewinnen konnte, ob die erste Order ausgeführt wird.
(via OLG Nürnberg)
- OLG Nürnberg Endurteil vom 09.10.2002, AZ: 12 U 1346/02
Das OLG Nürnberg stellt hinsichtlich Online-Aufträgen bei Wertpapieren fest, dass eine Verpflichtung einer Bank, einen online erteilten Kommissionsauftrag zurückzuweisen, wenn der Auftrag nicht durch ein Guthaben des Auftraggebers gedeckt ist, nicht besteht. Weiterhin besteht bei der Gestaltung von Online-Aufträgen einer Direktbank eine Schutzpflicht der Bank nur dahingehend, dass die Bank verpflichtet ist bei solchen Aufträgen nachzufragen, bei denen es sich der Bank ohne weiteres aufdrängen muss, dass ein Erklärungsirrtum vorliegt, da Kontenguthaben, Größe des Depots und Auftrag außer jedem Verhältnis stehen.
(via JurPC)
- BGH Urteil vom 24. September 2002, AZ: XI ZR 420/01
Der BGH stellt fest, dass die in der Unterzeichnung eines Belastungsbelegs liegende Weisung des Kreditkarteninhabers an das Kreditkartenunternehmen, an das Vertragsunternehmen zu zahlen, ist grundsätzlich unwiderruflich.
Mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber erlangt das Vertragsunternehmen einen abstrakten Zahlungsanspruch aus § 780 BGB gegen das Kreditkartenunternehmen, dem Einwendungen aus dem Valutaverhältnis zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen - vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen - nicht entgegengehalten werden können. Etwas anderes gilt, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, weil offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.
(via Bundesgerichtshof)
- LG Hamburg Urteil vom 26.08.2002, AZ: 416 O 94/02
Nach der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichtes Hamburg erfüllt die Darstellung des Impressums einer Website unter dem Begriff "Backstage", der erst erkennbar wird, wenn bei einer Bildschirmauflösung von 800x800 Pixel nach rechts gescrollt wird, nicht die Anforderungen, die § 6 TDG an ein Impressum im Internet stellt, da eine solche Darstellung nicht unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar ist.
(via JurPC)
- Hanseatisches OLG Hamburg Urteil vom 13.06.2002, AZ: 3 U 168/00
Bezüglich einer Kenntnisnahmemöglichkeit von den AGB im Internet ist laut dem Urteil entscheidend, dass der Verwender erkennbar auf seinen Einbeziehungswillen und seine AGB hinweist. Nach Ansicht des Gerichtes kann dies etwa durch eine Verknüpfung des AGB-Textes mit den Angeboten oder mit einem eindeutigen Hinweis an einer Stelle geschehen, die jeder Nutzer passieren muss. Es genügt jedoch nicht, dass der Vertragspartner lediglich die Möglichkeit hat, bei einer Recherche im Internet-Auftritt auf die AGB des Verwenders zu stoßen.
(via JurPC)
- Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 23.05.2002, AZ: 5 U 171/00
Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Bank durch geeignete organisatorische Maßnahmen bzw. eine entsprechende Programmierung ihrer Software Sorge dafür tragen muss, um bei der Online-Abwicklung von Depotgeschäften einen doppelten Verkauf eines Wertpapierbestandes auszuschließen. Die Bank ist weiterhin verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit die negativen Konsequenzen von etwaigen Fehlbuchungen möglichst gering gehalten werden. So muss die Bank softwaremäßige Kontrollmechanismen einrichten, die ein rasches Erkennen - allenfalls binnen einer Woche - von negativen Depotbeständen sicherstellen.
(via JurPC)
- BGH Urteil vom 7. Mai 2002, AZ: XI ZR 197/01
Der Bundesgerichtshof stellte in dieser Leitsatzentscheidung fest, dass die beklagte Direktanlagebank ihrer Verpflichtung aus Nr. 15 Abs. 2 der Sonderbindungen für Discount Brokerage, den Kunden über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen zu benachrichtigen, nur dann in ausreichendem Maße nachkommt, wenn der Mitteilung unmißverständlich zu entnehmen ist, dass das Optionsrecht mit Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist möglicherweise ersatzlos erlischt und ohne einen rechtzeitigen Verkauf oder die fristgerechte Ausübung des Optionsrechts ein etwaiger Wert verloren geht. Dabei handelt es sich für die Bank grundsätzlich nicht um eine Bring-, sondern um eine Schickschuld.
(via Bundesgerichtshof)
- BGH Urteil vom 16. April 2002, AZ: XI ZR 375/00
Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass es sich bei einem Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und dem Vertragsunternehmen nicht um einen Forderungskauf, sondern um ein 'abstraktes Schuldversprechen' handelt (Aufgabe von BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - VIII ZR 139/89). Des weiteren erklärte der BGH die einseitige Belastung des Händlers im Missbrauchsfall für unangemessen und unwirksam.
(via Bundesgerichtshof)
- LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 10.04.2002, AZ: 10 O 8034/01
Nach dem Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth muss bei einem Online-Bankgeschäft (hier: Online-Order von Wertpapieren) der Bestellvorgang so ausgestaltet sein, dass keine irrtümliche Order erteilt werden kann, die über das Guthaben oder die Kreditlinie des Kunden hinausgeht.
(via JurPC)
- BGH Versäumnisurteil vom 4. April 2002, AZ: III ZR 237/01
Der BGH nimmt in dieser Entscheidung zur Haftung eines Vermögensverwalters Stellung, wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb von besonders risikobehafteten ("Marktenge") Aktien, die über das amerikanische NASDAQ-Computersystem gehandelt werden.
(via JurPC)
- OLG Stuttgart Urteil vom 13.03.2002, AZ: 9 U 63/01
Für die Widerlegung des von der herrschenden Meinung angenommenen Anscheinsbeweises, dass bei Bankverfügungen mit gestohlener EC-Karte und PIN der berechtigte Karteninhaber mit der PIN grob sorgfaltswidrig umgegangen sein muss, genügt es nach der Ansicht des Gerichtes, dass konkrete Tatsachen behauptet und bewiesen werden, aus denen sich zumindest die ernsthafte Möglichkeit eines vom gewöhnlichen Verlauf abweichenden Geschehensablaufs bzw. einer anderen Ursachenkette ergibt. Sofern der Beweis gelingt, dass der prima facie anzunehmende Ursachenverlauf nicht gegeben war, ist der Anscheinsbeweis als widerlegt anzusehen und damit davon auszugehen, dass die erfolgreiche Abhebung auch ohne grob fahrlässiges Zusammenfügen von EC-Karte und PIN gelingen konnte.
(via JurPC)
- LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 23.01.2002
Nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23.01.2002 ist eine Direktbank verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass über das Internet erteilte unplausible und offensichtlich irrtümliche Wertpapieraufträge als solche erkannt werden.
(via Rechtsanwälte Zwipf Rosenhagen Partnerschaft)
- BGH Beschluss vom 21. November 2001, AZ: 2 StR 260/01
Der berechtigte Inhaber einer Scheckkarte, der unter Verwendung der Karte und der PIN-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abhebt, ohne zum Ausgleich des erlangten Betrages willens oder in der Lage zu sein, macht sich nicht nach § 263 a StGB strafbar. § 266 b StGB erfaßt auch die mißbräuchliche Verwendung einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten durch den berechtigten Karteninhaber; dies gilt jedoch nicht bei Abhebungen an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat.
(via JurPC)
- AG Karlsruhe-Durlach Urteil vom 02.08.2001, AZ: 1 C 355/01
Wer an einem von einer Aktiengesellschaft über einen Dienstleister angebotenen Online-Zuteilungsprogramm für Aktienemissionen teilnimmt, hat nach Ansicht des AG Karlsruhe-Durlach darzulegen und zu beweisen, dass er alle Programmschritte fehlerfrei durchgeführt hat und dass er aufgrund seiner Online-Bestellung einen Anspruch auf Zuteilung der Aktien erworben hat. Die Regeln des Anscheinsbeweises oder eine Beweislastumkehr greifen nicht zugunsten des Online-Bestellers ein.
(via JurPC)
- LG Itzehoe Urteil vom 10. Juli 2001, AZ: 1 S 92/01
Wenn aufgrund eines Systemfehlers die Verfügungsgewalt über zuvor erworbene Aktien verloren geht, obwohl der Kunde zu diesem Zeitpunkt bereits die Verfügungsgewalt über den Kaufpreis verloren hatte, begründet dies einen Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung des Online - Banking - Vertrages.
(via JurPC)
- Landgericht Itzehoe Urteil vom 22. März 2001, AZ: 6 O 396/00
Eine (Direkt-)Bank, die für den Kunden Depots führt und Wertpapiergeschäfte abwickelt, trifft jedenfalls die Nebenpflicht, den Kunden über die Abwicklung und den Verlauf der Geschäfte zutreffend zu informieren, insbesondere insoweit, als dies für den Kauf- oder Verkaufsentschluss des Kunden von Belang ist.
- AG Pinneberg Urteil vom 16. Februar 2001, AZ: 64 C 376/00
Betreiber von Online - Banking müssen dafür sorgen, dass die Zugangswege zur Bank via Internet bestehen und auch aufrecht erhalten bleiben. Diese Zugangswege müssen so gestaltet sein, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Bei Verstoß gegen diese Pflichten kommte es zu einer Schadensersatzpflicht wegen positiver Vertragsverletzung des Online - Banking - Vertrages.
(via JurPC)
- BGH Urteil vom 12. Dezember 2000, AZ: XI ZR 138/00
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen das Institut bei aus technischen und betrieblichen Gründen erfolgten, zeitweiligen Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Service auch bei grobem Verschulden nicht haftet, verstoßen gegen AGBG § 11 Nr 7.
- BGH Urteil vom 21. September 2000, AZ: 4 StR 284/00
Der BGH nahm in dem vorliegenden Urteil zum Tatbestand des § 152 StGB Stellung. Der Täter hatte sich die Informationen zur Vorbereitung der Fälschung der Zahlungskarten über das Internet besorgt.
(via JurPC)
- Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 13. September 2000, AZ: 11 S 5198/00
Überzeichnung bei der Emission neuer Aktien / Versehentliche Zuviel-Buchung auf einem Kunden-Depot / Kein Anspruch des Kunden auf unberechtigten Veräußerungs-Gewinn
(via Oberlandesgericht Nürnberg)
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 4. Mai 2000, AZ: 5 U 227/98
Schadensersatz bei Orderverzug: Bereits der Wortlaut ergibt, daß die Tagesorder lediglich Tagesgültigkeit beanspruchen kann. Ein tagesgültiger Auftrag ist deshalb lediglich an dem aktuellen Tag auszuführen. Das ergeben auch Sinn und Zweck einer Tagesorder.
- Oberlandesgericht Köln Urteil vom 14. April 2000, AZ: 6 U 135/99
Unwirksame Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Online-Banking bzgl. der Berechtigung einer Sperrung des Zugangs zum Online-Service aus wichtigem Grund zu jeder Zeit durch die Bank.
- BGH 11. Zivilsenat Beschluß vom 23. November 1999, AZ: XI ZR 98/99
Wird eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung ausgeführt, entsteht der Anspruch aus der Gutschrift erst in dem Zeitpunkt, in dem - regelmäßig aufgrund Nachdisposition - die Empfängerbank durch einen Organisationsakt mit Rechtsbindungswillen die Gutschriftdaten zur vorbehaltlosen Bekanntmachung an den Überweisungsempfänger zur Verfügung stellt; bis zu diesem Zeitpunkt ist die Überweisung widerruflich.
- BGH 11. Zivilsenat Urteil vom 12. Oktober 1999, AZ: XI ZR 294/98
Haftungsverteilung bei Fehlüberweisung: Weisungswidrige Weiterleitung des Überweisungsbetrags durch die Empfängerbank auf ein Konto bei einer anderen als der auf dem Auftrag mit einer falschen Bankleitzahl gekennzeichneten Filiale
- BGH 11. Zivilsenat Urteil vom 5. Oktober 1999, AZ: XI ZR 296/98
Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte; Termingeschäftsfähigkeit durch Unterzeichnung der Informationsschrift der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft; Aufklärungspflichten von Discount-Brokern
- Landgericht Nürnberg-Fürth vom 19. Mai 1999, AZ: 14 O 9971/98
Ist beim sogenannten Online- bzw. Phone-Broking die verbindliche Zusage der Weiterleitung einer Kundenorder an die Handelsplätze in wenigen Sekunden zur Vertragsgrundlage des zwischen zwischen dem Broker-Unternehmen und dem Kunden bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages geworden, so haftet das Broker-Unternehmen dem Kunden auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, wenn die sofortige Durchführung der Kunden-Order zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von dem Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstands unmöglich geworden.
(via Oberlandesgericht Nürnberg)
- Landesgericht Köln Urteil vom 12. Juni 1997, AZ: 26 O 48/96
Das Gericht qualifiziert die Formulierung "Im Interesse günstiger Konditionen verzichtet die XXX auf jede Form der Beratung." auf Anträge auf Brokerage 24 als Allgemeine Geschäftsbedingung und verurteilt die Beklagte, es im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs künftig zu unterlassen, diese und inhaltsgleiche Klauseln zu verwenden.
- OLG Hamm 31. Zivilsenat Urteil vom 17. März 1997, AZ: 31 U 72/96
Haftung der Banken bei Mißbrauch von ec-Karten
- BGH 11. Zivilsenat Urteil vom 23. April 1991, AZ: XI ZR 128/90
AGB für Kundenkreditkarten: verschuldensunabhängige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos auf den Karteninhaber
- BGH 2. Zivilsenat Urteil vom 9. März 1987, AZ: II ZR 238/86
Geltung deutschen Rechts für die Ausführung eines von einer im Elsaß ansässigen französischen Bank erteilten Überweisungsauftrags; Maßgeblichkeit der Empfängerbezeichnung für Gutschrift
- BGH 2. Zivilsenat Urteil vom 17. Mai 1984, AZ: II ZR 280/83
Beweislast für die Echtheit der Unterschrift des Kreditkarteninhabers
- LG Freiburg (Breisgau) Urteil vom 2. Februar 1978, AZ: 3 S 216/77
Falschbuchung im EDV-Überweisungsverkehr der Banken; Unzulässige Freizeichnungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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(via SCSSI)
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